Die Beitragsbemessungsgrenze regelt in Deutschland, welche Kosten für die gesetzliche
Krankenversicherung maximal entrichtet werden müssen. Sie ist dynamisch, wird also jährlich neu
fixiert und an die allgemeine Lohn- und Gehaltentwicklung in der Republik angepasst. Für 2008
liegt sie bei einem Jahreseinkommen von 43.200€, für diesen maximalen Betrag sind
Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung zu entrichten. Die Beiträge werden dabei
zu Teilen vom Arbeitgeber übernommen, in früheren Zeiten zur Hälfte, nach einer Reform des
Gesundheitswesens mit dem Ziel, die Lohnnebenkosten zu senken nun zu einem geringeren
Anteil. Die anderen Beiträge sind durch den Arbeitnehmer zu entrichten. Eine weitere
wichtige Grenze ist die Versicherungspflichtgrenze, die regelt und festlegt, bis zu
welchem Einkommen ein Arbeitnehmer gesetzlich Krankenversichert sein muss oder ab wann
eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse beginnt. Diese liegt
2008 bei 48.150€ und wird ebenso dynamisch jährlich angepasst. Wer oberhalb dieser
Grenze an Einkommen bezieht hat die Wahl, in eine Private Krankenversicherung zu
wechseln, eine Option, die sonst nur Selbstständigen, Beamten und Freiberuflern
einkommensunabhängig offen steht. Die PKV bietet dabei dem Versicherten ein Mehr
an Wahlmöglichkeiten, beginnend mit dem Umfang der Versicherungsleistungen, die
über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Die medizinische Grundversorgung ist
dabei bei beiden Versicherungsarten vergleichbar, jedoch kann ein Versicherter
in der PKV zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, wie etwa Ein- oder
Zweibettzimmer im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, Chefarztbehandlung
und eine Beitragsrückerstattung für den Fall, dass in einem Versicherungsjahr
keine oder nur geringe Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch
genommen wurden. Dieses wesentlichen Unterschiede in den Leistungen sind
jedoch nicht die einzigen signifikanten Unterschiede, auch bei der
Ausgestaltung der Versicherung gibt es Unterschiede, denn anders als in
der GKV steht vor der Versicherung bei den Privaten eine ausführliche
Prüfung der Gesundheit an, bei der ein Arzt das zu versichernde Risiko
überprüft und bewertet, was direkten Einfluss auf die Höhe der
Versicherungsprämie hat.
Autor: Andreas Mettler
Email: presse[at]mettlerweb.de
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