Versicherungen dienen dazu, bestimmte Risiken abzusichern. Insofern liegt es in ihrer Natur und
ihrem Geschäftsmodell, dass man die meiste Zeit vergleichsweise geringe monatliche oder
jährliche Beiträge an den Versicherer überweist und dafür keine andere Leistung empfängt, als
den virtuellen Versicherungsschutz. Wer nun vermeintlich scharf kalkuliert, der erkennt das
theoretische Potenzial, dass man sich ja nur versichern muss, wenn man einen realen Schaden
erwartet, der die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigt und daher eines
Versicherungsschutzes bedarf. Theoretisch deswegen, weil man ja nicht voraussehen kann,
ob und wenn ja, wann ein Schaden eintritt, so dass es nicht ungewöhnlich ist, eine
Versicherung nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Daher gibt es Menschen, die sich nicht
versichern, was grundsätzlich kein Problem darstellt, sofern es keine allgemeine
Versicherungspflicht dafür gibt, wie beispielsweise den eigenen Hausrat oder eine
Rechtsschutzversicherung. Kritisch wird es bei einer elementaren Versicherung wie der
Krankenversicherung, denn auch wenn man sich guter Gesundheit erfreut, kann man eine
Krankheit, einen Unfall oder eine Infektion niemals ausschließen. Daher gibt es
seit 2009 in Deutschland allgemeine Versicherungspflicht für die
Krankenversicherung. In den vergangenen Jahren gab es einige zehntausend
Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherungsschutz, die im Krankheitsfall
finanziell nicht abgesichert sind. Der Gesetzgeber hat diese Lücke erkannt und
im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für
die Krankenversicherungspflicht festgelegt. Im Übrigen nicht nur für
gesetzlich Krankenversicherten, sondern auch für die Bürger, die in einer
privaten Krankenversicherung versichert waren und aufgrund finanzieller
Engpässe ihre Beiträge nicht mehr bezahlt haben. Von nun an ist jede
Krankenversicherung gesetzlich verpflichtet, auch die Menschen wieder zu
versichern, die bei ihnen zu letzt Krankenversichert waren oder
freiwillig versichert sein können. Dazu besteht seit dem 01.01.2009 in
der Privaten Krankenversicherung der Basistarif, der im groben die
Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse abbildet. Wer sich für eine
neue Private Krankenversicherung interessiert sollte einen
PKV Vergleich anstellen. Denn gerade im Rahmen der gesetzlichen
Anpassungen haben sich viele Änderungen in den Tarifen der
Privaten Krankenversicherung ergeben, die es zu prüfen und zu
vergleichen lohnt, will man einen guten Vertrag zu guten
Konditionen erhalten, um sich richtig zu versichern.
Autor: Andreas Mettler
Email: presse[at]mettlerweb.de
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