Es gibt immer wieder sexuelle Beziehungen am Arbeitsplatz. Sicher, so sind schon viele Ehen oder
langfristige Beziehungen gestiftet worden, aber die gängigste sexuelle Begegnung am
Arbeitsplatz ist die Affäre. Viele nennen es abwertend auch das "Hochschlafen". In der Film-
und Theaterbranche spricht man von der "Besetzungscouch". Gemeint sind, meist kurzfristige,
sexuelle Beziehungen zwischen Vorgesetzten und abhängig Beschäftigten. Eine gewisse
Affinität oder Anziehung ist hier sicher schon die Voraussetzung, damit überhaupt ein
Kontakt zustande kommen kann. Und wenn es bei beiden "prickelt" oder "funkt" kann es nur
von Nutzen sein. Allerdings lässt sich feststellen, je nützlicher ein Vorgesetzter ist,
um so attraktiver erscheint er. Ein männlicher Vorgesetzter weiß, dass er für eine
junge aufstrebende Mitarbeiterin von Wert ist und er muss damit kalkulieren, dass sie
nicht allein wegen seines Charakters oder seines Aussehens mit ihm anbändelt. Auch er
spielt mehr oder weniger offen die Karte der Protektion und schaut, was dabei
herauskommt. Eine heiße Affäre, die ihn als Mann bestätigt und mehr nicht. Wenn die
gewünschte Position innerhalb des Unternehmens durch diese Affäre erklommen ist,
ziehen sich die Frauen meist wieder zurück. Die Romanze ist eben abgeebbt. Wenn
das beide Beteiligte akzeptieren, kann das zu beider Wohl sein, aber wehe einer
will nicht loslassen oder ist sogar verliebt. Das kann dann plötzlich lästig
sein. Niemand wird gerne gekränkt und nicht selten reagieren "Abservierte" mit
Wut und Rachegelüsten. Der Andere soll auch leiden. Und so streut man bei den
Kollegen vielleicht gezielte Indiskretionen aus, nützt Kenntnisse aus der
Privatsphäre um dem Anderen der Lächerlichkeit Preis zu geben. Wenn sich der
Angegriffene wehrt, kann sich die Angelegenheit schnell hochschaukeln und
die im Betrieb ausgetragene Fehde endet plötzlich mit arbeitsrechtlichen
Konsequenzen. Sprich: Abmahnung oder Kündigung. Wer weiß denn dann schon
wer damit angefangen hat und wer das eigentliche Mobbingopfer war. Wer
gemobbt wird und mit ähnlichen Waffen zurückschlägt, hat wenig Chancen.
Das ist wie bei einer Schlägerei. Egal wer angefangen hat, beide
Kontrahenten können wegen Körperverletzung angeklagt werden. Deshalb
ist es für Mobbing-Geschädigte besser, sich sofort Rat bei einem
Fachanwalt zu holen, damit die Situation nicht eskaliert und der
Arbeitsplatz erhalten werden kann. Wer nie einen Anwalt brauchte
und sich nicht auskennt, der kann sich in Minuten umfassend
schlau machen. Er setzt sich an seinen PC und sucht im Internet
z.B. nach "Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln". In der Kombination
mit dem Städtenamen bekommt man dann das gesamte Angebot
seiner Region. Alle Kanzleien stehen im Internet und so
findet man auch alle Anwälte mit Arbeitsrecht als
Schwerpunkt. Und so gerüstet, findet die Affäre mit dem
Abteilungsleiter vielleicht doch noch ein gutes Ende...
Autor: Andreas Mettler
Email: presse[at]mettlerweb.de
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