Nach dem Urteil des LAG München (4 Sa 1152/06) hat das Verfahren der
Zillmerung von Lebens- und Rentenversicherungen in der
betrieblichen Altersvorsorge wohl ausgedient.
Die Problematik, die das LAG München in der Zillmerung und anderen
Formen der Verrechnung von Abschlusskosten innerhalb der ersten
Jahren, gesehen hat ist folgender: Nach § 1 II Nr. 3 BetrAVG ist
eine wertgleiche Anwartschaft zwingend vorgeschrieben. Dies ist
in gezillmerten Verträgen üblicherweise nicht der Fall.
Die Portabilität des Vertrages von einem Arbeitgeber auf den
nächsten ist praktisch undurchführbar, weil in den ersten Jahren
des Vertragsverhältnisses keine oder nur geringe Rückkaufswerte
angespart werden.
Problematisch wird die ganze Angelegenheit, weil das LAG München
den Arbeitgeber in die Haftung genommen hat. Der Arbeitgeber hat
die gesetzliche Pflicht die Entgeltumwandlung zu erfüllen. Damit
trifft ihn eine verschuldensunabhängige Ausfallhaftung.
Darüber hinaus dürfte sich auch die Frage stellen, inwieweit der
Vermittler des Entgeltumwandlungsvertrages mit in die Haftung
geraten wird. Er sollte Kenntnis von der BVG-Entscheidung in
Sachen Zillmerung gehabt haben.
Schwere Zeiten dürften damit auch in Zukunft auf den Vertrieb der
BAV-Produkte zukommen. Mal abgesehen davon, dass viele Arbeitgeber
durch die LAG-Entscheidung stark verunsichert sein werden, dürften
auch längere Zeiträume der Abschlusskostenverteilung nicht der
Weisheit letzter Schluß sein.
Der einzige Ausweg, der sich jetzt noch bietet ist offensichtlich
die Honorarberatung. Nur vollkommen ungezillmerte Tarife werden
sich in Zukunft noch an den Unternehmer bringen lassen. Seit
Inkrafttreten der Vermittlerrichtlinie am 22.05.07 dürfte dies
zumindest für Versicherungsmakler kein unüberwindbares Problem
mehr sein. Ob auch die Ausschließlichkeitsorganisationen und
Vermittlerstrukturen einen Ausweg aus der Bredoullie finden,
wird sich zeigen. Falls nicht, wird bald das gesamte
gewerbliche Geschäft wohl nur noch von spezialisierten
Maklern angeboten.
Autor: Marcus Winkelmann
Email: info[at]raja-consult.de
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