Die Limited ist als Rechtsform von Kapitalgesellschaften heute kaum noch wegzudenken. Eine
Entscheidung des EUGH hatte ihr damals den Weg für den Siegeszug freigemacht. Wurde sie Anfangs
noch belächelt, so gründen heute rund ein Drittel aller Existenzgründer ihr Unternehmen im
Mantel einer Limited. Warum? Eigentlich doch klar, oder: begrenzte Haftung, geringe
Formalitäten und insbesondere geringe Gründungskosten.
Darüber hinaus eignet sie sich für fast alle Branchen. Egal ob Handwerk oder Dienstleistung,
Händler oder Berater - die Limited ist der richtige Rahmen für ihr Geschäft.
Sie werden im Internet sicher einige Partner finden, die Ihnen bei der Gründung einer Limited
behilflich sind. Die Kosten für eine solche Gründung liegen bei 500-600 Euro. Achten Sie jedoch
darauf, nicht jeden ‚Billigheimer' zu nehmen. Wer an dieser Stelle zu sehr spart, zahlt später
alles doppelt und dreifach zurück.
Wer auf eine ‚deutsche' Rechtsform jedoch nicht ganz verzichten will, der setzt auf die Limited
& Co. KG. Jeder kennt die Rechtsform der GmbH & Co. KG. Bei der Limited & Co. KG wird nur die
haftungsbegrenzende Gesellschaft ausgetauscht. Auf diese Gesellschaftsform findet das
deutsche Recht seine Anwendung. Die Führung der Limited in diesem Konstrukt ist sagenhaft
einfach: Jährlich die Abgabe einer Null-Steuererklärung und des Statusberichtes.
Und abschließend noch ein kleiner Tipp: Die Limited ermöglicht auch wunderbare Steuersparmodelle
für den Kleinunternehmer. So kann man heute wunderbar sein Unternehmen im Rahmen einer
Unternehmens-Holding führen. War die GmbH für viele zu teuer (erst recht, wenn man mehrere
Gesellschaften gründen wollte), so erleichtert die preiswerte Limited diesen Weg. Gründen Sie
einfach von Beginn an zwei Limiteds. Die erste betreibt das von Ihnen angedachte Geschäft
und die Zweite wird lediglich als Vermögensverwaltung benutzt. Ihre Aufgabe ist es einzig
und allein die Gesellschaftsanteile der Ersten zu halten. Darüber hinaus kann sie auch
noch andere Werte wie Firmennamen, Domain usw. halten. Sollte es dann später einmal
- wider Erwarten - zu Schwierigkeiten mit den Geschäften der ersten Gesellschaft geben,
so sind alle Aktiva in der zweiten Limited gebunden und somit vor dem Zugriff von
Gläubigern etc. geschützt.
Autor: Marcus Winkelmann
Email: webmaster[at]bimawi.de.de
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