Seit August 2006 ist es in Kraft: Das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es verbietet Arbeitgebern die
Diskriminierung von Arbeitnehmern wegen Religion, Rasse,
ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht, Alter
und Behinderung.
Und es schafft den Versicherungen wieder einen neuen Geschäftszweig.
Durch das neue Gesetz entstehen Haftungsrisiken für Firmen, die in
Zukunft z.B. von Arbeitnehmern und Dritten auf Schadensersatz
verklagt werden können. Im Rahmen bereits bestehender
Versicherungen wie der Betriebs-Haftpflicht und der
D&O-Versicherung ist das Risiko nur begrenzt oder gar nicht
abgedeckt.
Es muß also neuer Versicherungsschutz her. Einige Versicherer
bieten bereits Policen für dieses Risiko an. Die Police decken
die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr unbegründeter
Ansprüche und die Bezahlung begründeter Ansprüche einschließlich
Schmerzensgeld und Übernahme der Rechtskosten.
Wer sollte sich um einen solchen Versicherungsschutz bemühen? Genau
genommen jeder Betrieb. Auch Kleinunternehmen stehen täglich in der
Gefahr wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Diskriminierung in
Anspruch genommen zu werden. Denn nicht nur die Personalthematik
birgt Gefahren, sondern auch die alltäglichen Kontakte mit
Kunden sind problembehaftet. Denken wir hier nur an Handwerker,
Einzelhändler, Dienstleister oder Gastronomiebetriebe.
Die Prämien für Grunddeckungen belaufen sich derzeit auf rund
300,00 Euro jährlich. Damit sind sie überraschenderweise oftmals
günstiger als entsprechende Rechtschutzversicherungen, die aber
auch nur die Kostendeckung zusagen.
Insgesamt dürfte diese neue Risikoart einen interessanten
Versicherungszweig für die Maklerschaft darstellen. Da die
Thematik insgesamt noch recht neu ist, gilt hier wohl der alte
Grundsatz: Nur der frühe Vogel fängt den Wurm.
Wer sich bereits heute mit den Antidiskriminierungspolicen am Markt
positioniert, dürfte einen guten Gesprächseinstieg bei den rund
4,5 Mill. deutschen Unternehmen finden.
Autor: Marcus Winkelmann
Email: mwinkel[at]gmx.de
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